StadtLandKind. | Ausgabe 41/2023

30 STILLEN UND ARBEITEN? DAS SOLL FUNKTIONIEREN Das liebe Geld Ein neues Jahr steht an. Und wie jedes Jahr, gibt es auch 2024 einige Neuerungen, die für Familien wichtig sind. Aufgepasst! Beim Kinderkrankengeld soll es wieder Änderungen geben. Ab 2024 sollen Eltern 15 Tage pro Kind im Jahr Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Tage im Jahr. Während der Corona-Pandemie wurden die Krankentage erhöht, vor der Pandemie waren es zehn Tage für beide Eltern und 20 Tage für Alleinerziehende. Künftig soll auch der Arztbesuch mit dem Kind und das damit verbundene Attest erst ab dem vierten Krankheitstag nötig sein. Der Bundesrat muss den Vorhaben aber erst noch zustimmen. Die Einkommensgrenze für das Elterngeld wird gesenkt. Es ist geplant, dass ab April 2024 die Grenze für Paare und Alleinerziehende von bisher 300.000 auf 200.000 Euro gesenkt wird. Ein Jahr später wird die Grenze auf 175.000 Euro im Jahr festgelegt. Ab dem 1.1.24 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Alle, die jünger als 24 Jahre sind, bekommen künftig einen Reisepass, der sechs Jahre lang gültig ist. Die bisherigen Kinderreisepässe mussten jährlich verlängert werden. Wer Anspruch hat, der bekommt eine höhere Unterstützung beim Schulbedarf. Für Familien, die wenig Geld haben, können hier Kosten für Stifte, Hefte, Taschenrechner usw. gemindert werden. Ab dem 1. Januar gibt es im 1. Halbjahr 130 statt 116 Euro und im 2. Schulhalbjahr 65 statt 58 Euro. 2024? ändertsich Was Viele werdende Mütter und Stillende halten diese Kombination für nicht vereinbar. Die Folge ist, dass viele vor dem Wiedereintritt in den Job, in die Ausbildung oder in das Studium abstillen oder eben gar nicht ins Berufsleben oder in die Ausbildung starten. Doch das muss nicht sein. Die aktuell geltende Rechtslage in Deutschland ist hier eindeutig und das deutsche Mutterschutzgesetzt macht klar: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Stillende das Recht auf bezahlte Stillzeiten. Der Arbeitgeber muss die geeigneten Bedingungen, zum Beispiel die Räumlichkeiten, schaffen, damit die junge Mutter stillen oder abpumpen kann. Fast jede achte Frau kehrt im ersten Lebensjahr nach der Geburt wieder in den Beruf zurück, wie das Statistische Bundesamt darlegt. Nach dem Mutterschutzgesetz haben Vollzeitbeschäftigte mindestens eine Stunde am Tag, die ihnen für das Stillen oder Abpumpen, gegeben werden muss. Die Stillzeit muss auch nicht nachgearbeitet werden. Informationen für Schwangere, stillende Mütter und auch Arbeitgeber bietet unter anderem www.gesund-ins-leben.de. DIE WELTSTILLWOCHE 2023 stand in diesem Jahr unter demMotto: „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“. © Adobe Stock

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