StadtLandKind. | Ausgabe 4/2025

13 Schwangerschaft und Elternsein Bei Paaren, bei denen es auf dem natürlichen Weg nicht klappt, gibt es mitunter Zuschüsse zur Kinderwunschbehandlung. Leistungen gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse, auch staatliche Förderung ist mitunter möglich – aber: Im Gegensatz zu Baden-Württemberg unterstützt das Land Hessen auch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Hessen fördert ergänzend anteilig auch einen vierten Versuch einer IVF und ICSI. Um die Unterstützung der Krankenkasse für die Behandlungskosten zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: • das Paar muss miteinander verheiratet sein • die Frau ist älter als 25 Jahre und jünger als 40 Jahre • der Mann ist älter als 25 Jahre und jünger als 50 Jahre • die Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein • die Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung muss attestiert sein • ausschließlich die Ei- und Samenzellen dieses Paares dürfen verwendet werden und • vor der Behandlung muss eine medizinische oder psychosoziale Beratung stattgefunden haben Wie viel wird von der Krankenkasse unterstützt? Gesetzlich ist vorgesehen, dass für z. B. drei Versuche IVF/ICSI maximal 50 Prozent der Kosten übernommen werden. © Adobe Stock

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