Das Wechselmodell

Wechselmodell

Jeden dritten Tag wechseln Finn und Marie ihr Zuhause. Finn ist vier Jahre alt, Marie ist sechs. Beide gehen in den örtlichen Kindergarten. An der Garderobe hat jedes Kind ein Fach. In den Fächern der anderen Kinder liegen Mützen und Trinkflaschen, beides haben Marie und Finn natürlich auch. Aber zusätzlich einen ausgeklügelten schriftlichen Wochenplan. Mit pinken Einträgen für Marie und blauen für Finn. Und ab und zu einer Notiz: „Marie hat Zahnschmerzen. Termin ausmachen!“. Oder: „Wo sind die blauen Handschuhe hin?“. Je nach Stimmungslage steht noch ein Gruß oder eine Anrede dabei …

Montags bringt Mama und holt ab. Dienstags auch. Mittwochs bringt Mama, Papa holt ab und fährt Marie dann zum Reiten. Finn geht in der Zeit zu einem Freund oder bleibt länger im Kindergarten. Abends sind sie bei Papa in der Wohnung. Erst am Freitag, oder manchmal am Samstag, wechseln sie wieder ihr Zuhause. Bei Papa teilen sich die beiden ein Zimmer mit den Söhnen von Papas neuer Freundin. Simon und Liam wechseln ebenfalls zwischen diesem und einem anderen Zuhause. Allerdings wochenweise, sie sind schon 13 und 15 und die ständige Wechselei habe sie „genervt“, erzählt Alexander.

Alexander ist der Vater von Marie und Finn, Stiefvater von Simon und Liam und bald Vater von einem (ungeplanten, aber dennoch willkommenen) Baby, das im Herbst zur Welt kommen wird. Die Freude ist groß, aber auch die Sorgen werden nicht kleiner. „Die Situation wird immer komplizierter, erzählt der 42-Jährige. „Wir müssen eigentlich in eine größere Wohnung ziehen. Die vier Kinder sind altersmäßig sehr weit auseinander. Die Kleinen wachen auch am Wochenende früh auf und nehmen keine Rücksicht auf müde Teenager. Aber eine größere Wohnung ist zurzeit nicht drin. Durch die Reduzierung meiner Arbeitszeit müssen wir deutliche finanzielle Einbußen hinnehmen.“

Eine Reduzierung war nötig, sonst hätte er sich nicht paritätisch um Marie und Finn kümmern können. Und das wollte er unbedingt. Seine neue Freundin versteht sich gut mit Finn und Marie, hat aber Angst, dass sie ihre Söhne an ihren Ex-Mann verliert“. Unmerklich weiten sie die Zeit aus, die sie beim Vater verbringen. Haben Finn und Marie also die Hälfte der Zeit eine Großfamilie um sich, so leben sie die andere Hälfte ihrer Kindheit zu dritt mit ihrer Mutter. Beide Eltern waren sich relativ schnell einig, dass sie nach einer Trennung das so genannte Wechselmodell leben würden. Finn und Marie scheinen gut damit klarzukommen. „Die Zeit ohne sie versuche ich mit Arbeit und Hobbys zu füllen, erzählt Isabell. „Das war am Anfang hart. Aber jetzt genieße ich die freie Zeit und nutze sie, um aufzutanken.“

Beide „Parteien“ sind nach der Trennung in kleinere Wohnungen gezogen, die in Fußnähe voneinander und in der Nähe von Kindergarten und Grundschule liegen. Finn und Marie haben bei ihr jeder ein eigenes Zimmer. Jeden dritten Morgen wird eine große Tasche gepackt und mit zum Vater genommen. Ärger gibt es manchmal, wenn Kuscheltiere oder Spielsachen „fehlen“, manchmal ist auch nichts Sauberes mehr zum Anziehen da. Dafür fühle sich beim Vater niemand richtig zuständig, sagt Isabell. „Stimmt nicht“, sagt Alexander. „Isabell hat einen Waschzwang.“ Das ist nur halb scherzhaft gemeint. Die Angewohnheiten, die das Paar während ihrer Ehe aneinander genervt haben, nerven immer noch. „Hier müssen wir ganz klar noch an uns arbeiten“, gibt Isabell zu. Das Wechselmodell hat viele Vorteile. Aber auch den Nachteil, dass man dem Expartner nicht aus dem Weg gehen kann. Und dass man viel – manchmal zu viel – von seinem/ihrem neuen Leben mitbekommt.

In Deutschland gibt es für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sein, erst seit 1998 die Möglichleit des gemeinsamen Sorgerechts. Vorher lag das Sorgerecht mit der Geburt eines Kindes automatisch bei der Mutter. Bei verheirateten Eltern wurde im Fall der Trennung oder Scheidung das  Sorgerecht in der Regel einem Elternteil – zumeist der Mutter – zugesprochen. Diese Rechtsprechung hat sich grundlegend verändert. Heute ist die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung und Scheidung der Regelfall, wodurch unabhängig vom Aufenthaltsort des Kindes betont wird, dass auch nach einer Trennung eine gemeinsame Elternverantwortung fortbesteht. Dieser gesellschaftliche Wandel  hat sich vor allem auf Bestreben der Väter vollzogen.

Viele Väter fühlten sich nach einer Trennung völlig machtlos, als reine  „Zahlväter“, ohne Rechte. Den medial sehr laut und aggressiv auftretenden Vätervereinen hat die neue Rechtsprechung den Wind aus den Segeln genommen. „Wir sind sehr froh über diese Entscheidungen“, erklärt Günter Wottke vom Jugendamt Heidelberg. „Jetzt können wir zu einer Sachlichkeit zurückkehren und den Blick auf das richten, worum es eigentlich geht: nämlich das Kind. Prinzipiell ist das Engagement der Väter bisher eher eine Tendenz. Von echter Gleichberechtigung sind wir noch weit entfernt.“

Den Blick wieder auf das richten, worum es eigentlich geht: auf das Kind

Das Erste, was die beiden bei einer Mediation direkt nach der Trennung lernen mussten: Sie können den Expartner nicht mehr ändern. So wie sie/er ab jetzt die Kinder erzieht, die Dinge regelt, seine Leben lebt … es geht den anderen nichts mehr an. Das zu akzeptieren fiel beiden anfangs schwer. „Ich würde mir wünschen, dass Absprachen besser eingehalten werden, überlegt Isabell auf die Frage, was die Situation weiter erleichtern würde. „Aber wir müssen uns nichts vormachen: obwohl wir uns getrennt haben, WEIL wir uns nicht mehr verstehen, weil wir keine Lust mehr hatten, miteinander zu sprechen, müssen wir uns die nächsten zehn Jahre fast täglich absprechen, zum Wohl der Kinder. Denn ohne kontinuierliche Kommunikation funktioniert das Wechselmodell nicht.“

„Nicht jedes Kind hält das Wechselmodell aus“

Das logische Prinzip des Wechselmodells, das auf Gerechtigkeit für Eltern und Kinder abzielt, ist in der Realität nicht immer gerecht. Wenn beispielsweise ein Kind lieber mehr Zeit bei einem Elternteil verbringen möchte, weil es sich hier einfach mehr zuhause fühlt. Die  Eltern aber auf einer 50/50-Lösung bestehen. Je älter das Kind ist, umso eher gilt der Kindeswille vor Gericht, urteilte unlängst der BGH. Entspricht das paritätische Wechselmodell nicht nur dem Kindeswohl, sondern auch dem Willen des Kindes, so kann es auch gegen den Willen der Eltern angeordnet werden.

„Nicht jedes Kind hält das Wechselmodell aus“, sagt Günter Wottke. Er ist stellvertretender Amtsleiter am Jugendamt Heidelberg und betreut seit 30 Jahren Eltern, die sich konflikthaft trennen. „Wir vom Jugendamt kommen natürlich nur mit Eltern in Kontakt, die Konflikte haben. Es gibt viele Familien, die das wunderbar alleine hinbekommen.“ Bundesweit, so Wottke, gebe es rund 5 bis 15 Prozent Familien, die das Wechselmodell offiziell leben. „In den skandinavischen Ländern ist es Alltag, dass sich beide Eltern gleichberechtigt um die Kinder kümmern, vor und nach einer Trennung. In Deutschland wird zum großen Teil noch immer das traditionelle Rollenverständnis gelebt, ein Hauptverdiener, der arbeitet, und die Mutter bleibt zuhause. So ist die Mutter automatisch die Bezugsperson und das ändern viele Familien auch nach einer Trennung nicht.“ Was hält er von dem Urteil des BGH, das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils durchzusetzen? „Das Urteil ist kein Freibrief. Die Eltern müssen sich einigen. Bedeutsam ist hier der Blickwinkel aufs Kind Kinder haben eigene Bedürfnisse und die sollten stets im Mittelpunkt stehen. Keine regelung sollte gegen den Willen des Kindes durchgesetzt werden. Natürlich haben Eltern auch Bedürfnisse und für sie bringt das Wechselmodell einiges an Entlastung. Ja, eigentlich hat dieses Modell vor allem für Eltern Vorteile. Für (sehr kleine) Kinder kann es sehr – oder auch zu – anstrengend sein und man muss genau hinsehen: was kann man welchem Kind zumuten.“

bw // Foto: Fotolia

4. September 2017
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