Änderungen für Familien 2023

Änderungen für Familien 2023

Einige der geplanten Unterstützungen durch die Bundesregierung richten sich gezielt an Familien. Hier kommt unser Überblick, welche Entlastungspakete ab Januar 2023 in Kraft treten:


Kindergeld:

Das durch die Familienkasse gezahlte Kindergeld wird ab Januar einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht. Die bisherige Staffelung entfällt.


Kinderzuschlag:

Für Familien mit geringem Einkommen wird zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag von 229 Euro auf 250 Euro pro Kind angehoben.


Steuerliche Entlastungen:

Der steuerliche Freibetrag für Eltern wird pro Kind und je Elternteil von 2.810 Euro auf 3.012 Euro erhöht. Hierdurch sind nun rund 200 Euro mehr einkommensteuerfrei. 

Der steuerliche Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wird um 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht.

Dazu kommt noch ein Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 1464 Euro je Elternteil.

Ebenfalls ist es ab 2023 möglich, die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag an 210 statt bislang 120 Tagen bei der Einkommenssteuer geltend zu machen.


Für Jugendliche:

Alle Jugendlichen, die 2023 ihr 18. Lebensjahr erreichen, bekommen 200 Euro für den KulturPass geschenkt. Mehr Infos zum Projekt gibt es hier.


Notvertretungsrecht für Ehepartner:

Ab 2023 gilt ein Notvertretungsrecht für Ehepartner. Falls keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt, wird im medizinischen Ernstfall dennoch dem Partner oder der Partnerin die Entscheidungsgewalt bezüglich der Gesundheitsversorgung für sechs Monate zugesprochen. 


Unterhaltszahlungen:

Ab 2023 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Somit steigt der Unterhalt für Kinder von getrennt lebenden Eltern. In der Einkommensklasse bis 1.900 Euro steigt der Mindestunterhalt von Kindern bis 5 Jahren auf 437 Euro. Bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren steigt der Unterhalt auf 502 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren gibt es 588 Euro. Volljährige Kinder bekommen 628 Euro. Alle Infos zur Düsseldorfer Tabelle gibt es hier.

Weitere Entlastungen und Zuschüsse, die auch Familien betreffen:

Bürgergeld:

Alle alleinstehenden Erwachsenen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, bekommen ab diesem Jahr ein Bürgergeld von 502 Euro pro Monat. Für Kinder und Jugendliche wird der Regelsatz je nach Alter um bis zu 44 Euro erhöht.


Wohngeld Plus:

Ab 2023 sind rund zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen berechtigt, das neue „Wohngeld Plus“ zu beziehen. Im Schnitt wird das Wohngeld voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöht und um eine dauerhafte Heizkostenkomponente ergänzt.

Quellen

(Zuletzt abgerufen am 02.01.2023)

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